Finanzen & BuchhaltungZuletzt geprüft: 2026-07-31

Skonto

Skonto ist ein Preisnachlass, den der Verkäufer dem Käufer für die Zahlung einer Rechnung innerhalb einer verkürzten Frist gewährt. Der Kunde darf einen festen Prozentsatz vom Rechnungsbetrag abziehen, wenn er statt innerhalb des vollen Zahlungsziels bereits innerhalb der kürzeren Skontofrist bezahlt.

Skonto ist ein Preisnachlass, den ein Verkäufer dem Käufer dafür einräumt, dass dieser eine Rechnung innerhalb einer verkürzten Frist bezahlt. In der Praxis steht auf der Rechnung eine Formulierung wie „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, netto 30 Tage": Zahlt der Kunde binnen zehn Tagen, darf er zwei Prozent vom Rechnungsbetrag abziehen; nutzt er das volle Zahlungsziel von 30 Tagen, überweist er den vollen Betrag. Skonto ist damit ein finanzieller Anreiz zur schnellen Zahlung und gehört – neben Zahlungsziel und Zahlungsart – zu den klassischen Zahlungsbedingungen im Geschäftsverkehr.

Wirtschaftlich betrachtet ist Skonto der Preis, den der Lieferant für einen früheren Geldeingang zu zahlen bereit ist. Der Verkäufer verzichtet auf einen kleinen Teil seines Erlöses, gewinnt dafür aber Liquidität und senkt sein Ausfallrisiko. Der Käufer wiederum finanziert die schnellere Zahlung faktisch aus dem eingesparten Nachlass. Weil sich der Skontobetrag auf wenige Tage bezieht, entspricht er auf das Jahr hochgerechnet einem sehr hohen Zinssatz – weshalb das Ziehen von Skonto in der Regel eine der lohnendsten kurzfristigen Geldanlagen für ein Unternehmen ist.

Auf einen Blick

  • Preisnachlass für Zahlung innerhalb einer verkürzten Frist (Skontofrist)
  • Typische Konditionen: 2 % / 10 Tage, netto 30 Tage
  • Aus Käufersicht meist hoch verzinst – Skonto ziehen lohnt fast immer
  • Aus Verkäufersicht ein Instrument zur Liquiditäts- und Risikosteuerung
  • Skonto mindert das Entgelt – Umsatzsteuer ist bei Inanspruchnahme zu korrigieren

Wie funktioniert Skonto?

Skonto knüpft immer an zwei Größen an: einen Skontosatz (den Prozentsatz des Nachlasses) und eine Skontofrist (den Zeitraum, innerhalb dessen gezahlt werden muss, um den Nachlass zu erhalten). Beide werden zusammen mit dem eigentlichen Zahlungsziel als Zahlungsbedingung vereinbart und auf der Rechnung ausgewiesen. Der Käufer hat damit ein Wahlrecht: früh zahlen und den Skontobetrag abziehen – oder das volle Zahlungsziel ausschöpfen und den Rechnungsbetrag ungekürzt begleichen.

Skontosatz und Skontofrist

Der Skontosatz liegt im Handel üblicherweise zwischen einem und drei Prozent; im Bau- und Handwerksbereich sind auch höhere Sätze verbreitet. Die Skontofrist beträgt typischerweise 7, 10 oder 14 Tage und ist stets kürzer als das reguläre Zahlungsziel. Maßgeblich für die Fristwahrung ist im Zweifel nicht der Zeitpunkt der Überweisung, sondern der Zahlungseingang beim Lieferanten – ein Detail, das bei knappen Fristen und Wochenenden entscheidend sein kann.

Skonto berechnen

Der Skontobetrag wird auf den Bruttorechnungsbetrag angewendet: Bei einer Rechnung über 10.000 Euro und 2 % Skonto zieht der Käufer 200 Euro ab und überweist 9.800 Euro. Für die Wirtschaftlichkeit entscheidend ist der Vergleich mit einem Kredit. Der auf das Jahr hochgerechnete Skontoertrag ergibt sich näherungsweise aus: Skontosatz geteilt durch die Differenz zwischen Zahlungsziel und Skontofrist, multipliziert mit 360 Tagen. Bei „2 % / 10 Tage, netto 30" sind das 2 % ÷ 20 Tage × 360 = rund 36 % effektiver Jahreszins – ein Vielfaches jeder Kontokorrentlinie.

Warum Skonto wirtschaftlich wichtig ist

Für den Käufer ist Skonto einer der wenigen risikolosen Wege, aus Betriebsmitteln eine zweistellige Rendite zu erzielen. Da der effektive Jahreszins des Skontos die Zinsen eines Bankkredits fast immer deutlich übersteigt, gilt die kaufmännische Faustregel: Skonto ziehen, notfalls sogar den Kontokorrentkredit dafür in Anspruch nehmen, solange dessen Zinssatz unter dem Skonto-Jahreszins liegt. Wer Skonto verfallen lässt, verschenkt bares Geld.

Für den Verkäufer ist Skonto ein Steuerungsinstrument mit zwei Seiten. Positiv gewendet beschleunigt es den Zahlungseingang, verbessert die Liquidität und senkt das Risiko von Zahlungsausfällen und Mahnaufwand. Die Kehrseite: Jeder gewährte Skonto schmälert die Marge. Deshalb kalkulieren viele Lieferanten den möglichen Skontoabzug bereits in ihre Preise ein. Ob Skonto angeboten wird, ist damit immer eine Abwägung zwischen dem Wert schnellerer Liquidität und dem Verzicht auf einen Teil des Erlöses.

Skonto im ERP-System

In einem ERP-System oder einer Warenwirtschaft sind Skontokonditionen Teil der hinterlegten Zahlungsbedingungen. Sie lassen sich pro Kunde, pro Lieferant oder pro Beleg definieren und werden beim Erstellen von Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung automatisch übernommen. Das System berechnet Skontobetrag und Skontofälligkeit selbstständig und weist sie auf der Rechnung aus – inklusive des Datums, bis zu dem der Skontoabzug gilt.

Der eigentliche Nutzen zeigt sich beim Zahlungsabgleich. Bucht das ERP einen Zahlungseingang aus dem elektronischen Kontoauszug, prüft es, ob die Zahlung innerhalb der Skontofrist erfolgte und der abgezogene Betrag dem hinterlegten Skonto entspricht. Passt beides, wird der offene Posten als Skontozahlung ausgeglichen und die Skontodifferenz automatisch auf ein eigenes Aufwands- bzw. Erlöskonto gebucht. Auf der Einkaufsseite unterstützt das System die Zahlungsdisposition, indem es fällige Lieferantenrechnungen nach Skontofrist priorisiert und so sicherstellt, dass lohnende Skonti nicht ungenutzt verfallen.

Abgrenzung: Skonto vs. Rabatt und Bonus

Skonto wird oft mit Rabatt und Bonus verwechselt, unterscheidet sich aber klar. Ein Rabatt ist ein Preisnachlass, der von vornherein auf den Listenpreis gewährt wird – etwa als Mengen- oder Treuerabatt – und den Nettopreis der Ware selbst reduziert. Skonto dagegen setzt an der bereits fakturierten Forderung an und hängt allein am Zahlungszeitpunkt: Er ist kein Nachlass auf die Leistung, sondern eine Belohnung für schnelles Zahlen.

Der Bonus schließlich ist eine nachträgliche Vergütung, die sich meist auf den Umsatz eines längeren Zeitraums bezieht und erst am Ende – etwa jährlich – abgerechnet wird. Während Rabatt und Skonto direkt auf der einzelnen Rechnung wirken, wird der Bonus rückwirkend über viele Belege ermittelt. Für die Buchhaltung ist die Unterscheidung wichtig, weil Rabatte den Rechnungsbetrag von Beginn an mindern, Skonto und Bonus hingegen erst bei Inanspruchnahme als Entgeltminderung erfasst werden.

Skonto, Buchung und Umsatzsteuer im DACH-Raum

Steuerlich gilt Skonto als nachträgliche Minderung des Entgelts. Wird er in Anspruch genommen, ändert sich die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer: In Deutschland muss der leistende Unternehmer nach § 17 UStG die zu hohe Umsatzsteuer korrigieren, der Leistungsempfänger entsprechend seinen Vorsteuerabzug. Praktisch heißt das, dass der Skontobetrag netto und die anteilige Umsatzsteuer getrennt zu behandeln sind – reine „2 % vom Bruttobetrag" ist zwar die Abzugsbasis, die Buchung muss den Steueranteil aber sauber herausrechnen.

In der Finanzbuchhaltung wird der gewährte oder erhaltene Skonto deshalb nicht einfach gegen die Forderung gebucht, sondern auf gesonderten Konten erfasst – beim Verkäufer als Erlösschmälerung („gewährte Skonti"), beim Käufer als Minderung des Wareneinsatzes bzw. der Anschaffungskosten („erhaltene Skonti"). Gängige Kontenrahmen wie SKR 03 und SKR 04 sehen dafür eigene Konten vor, sodass die automatische Skontobuchung im ERP direkt an die DATEV- oder BMD-Übergabe anschließt. Im gesamten DACH-Raum – Deutschland, Österreich und die Schweiz – ist Skonto handels- wie steuerrechtlich als Entgeltminderung anerkannt; die konkreten Paragrafen und Steuersätze unterscheiden sich je nach Land.

Praxisbeispiel

Skonto in der Zahlungsdisposition eines Händlers

Ein mittelständischer Großhändler erhält von einem Lieferanten eine Eingangsrechnung über 20.000 Euro mit der Bedingung „3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen, netto 30 Tage". Das ERP erfasst die Rechnung als offenen Kreditorenposten und markiert die Skontofrist. In der Zahlungsdisposition erscheint der Posten mit dem Hinweis, dass bis Tag 14 ein Skonto von 600 Euro möglich ist.

Obwohl der Händler das Geld erst am Fälligkeitstag flüssig hätte, zieht er kurzfristig seine Kontokorrentlinie zu 9 % Jahreszins. Die Rechnung ist gemessen an „3 % auf 16 Tage Fristvorteil" mit rund 67 % effektiv verzinst – der Kredit ist also um ein Vielfaches günstiger als der entgangene Skonto. Der Händler zahlt am Tag 13 die 19.400 Euro, das ERP gleicht den offenen Posten aus und bucht die 600 Euro automatisch als erhaltenen Skonto auf das entsprechende Konto.

Häufige Fragen

Der Kunde darf 2 % vom Rechnungsbetrag abziehen, wenn er innerhalb von 10 Tagen zahlt. Nutzt er stattdessen das volle Zahlungsziel (z. B. netto 30 Tage), überweist er den ungekürzten Betrag. Die 2 % sind also die Belohnung für die schnellere Zahlung, nicht ein Nachlass auf die Ware.
Man teilt den Skontosatz durch die Differenz zwischen Zahlungsziel und Skontofrist und multipliziert mit 360 Tagen. Bei „2 % / 10 Tage, netto 30" ergibt das 2 % ÷ 20 × 360 = rund 36 % pro Jahr. Weil dieser Wert die meisten Kreditzinsen übersteigt, lohnt es sich fast immer, Skonto zu ziehen.
Ein Rabatt ist ein Preisnachlass auf die Ware selbst und mindert den Rechnungsbetrag von vornherein, etwa als Mengenrabatt. Skonto hängt dagegen nur am Zahlungszeitpunkt: Er wird von der bereits fakturierten Forderung abgezogen, wenn der Kunde innerhalb der Skontofrist zahlt.
Ja. Skonto mindert nachträglich das Entgelt, deshalb ändert sich die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer. In Deutschland korrigiert der Verkäufer nach § 17 UStG seine Umsatzsteuer, der Käufer entsprechend seinen Vorsteuerabzug. Der Skontobetrag ist dazu in Netto und Steueranteil aufzuteilen.

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