Lager & LogistikZuletzt geprüft: 2026-07-31

Incoterms

Incoterms (International Commercial Terms) sind standardisierte Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer (ICC), die im Kaufvertrag regeln, wer von Verkäufer und Käufer Transportkosten, Versicherung und Zoll trägt und ab welchem Punkt die Gefahr des Warenverlusts auf den Käufer übergeht. Sie schaffen mit dreistelligen Kürzeln wie EXW, FCA, CPT oder DAP eine weltweit einheitliche Sprache für Lieferbedingungen.

Incoterms (International Commercial Terms) sind ein Satz standardisierter Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer (ICC), die im Kauf- oder Liefervertrag festlegen, welche Pflichten Verkäufer und Käufer bei der Warenlieferung tragen. Jede Klausel – abgekürzt mit drei Buchstaben wie EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU oder DDP – bestimmt drei Kernfragen: Wer organisiert und bezahlt den Transport, wer trägt Versicherung und Zollformalitäten, und an welchem geografisch definierten Punkt geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Ware vom Verkäufer auf den Käufer über.

Wichtig ist die Abgrenzung: Incoterms regeln ausschließlich die logistischen und kostenbezogenen Pflichten rund um die Lieferung. Sie sagen nichts über den Eigentumsübergang, den Kaufpreis, das Zahlungsziel oder das anwendbare Recht – diese Punkte müssen separat im Vertrag geregelt werden. Die Klauseln sind kein Gesetz, sondern werden erst durch ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag verbindlich, üblicherweise unter Angabe eines benannten Orts und der Regelversion, etwa „FCA Hamburg, Incoterms 2020". Die aktuell gültige Fassung stammt aus dem Jahr 2020; ältere Versionen wie Incoterms 2010 bleiben gültig, wenn die Parteien sie ausdrücklich benennen.

Auf einen Blick

  • Standardisierte Handelsklauseln der ICC für nationale und internationale Warenlieferungen
  • Regeln Transportkosten, Versicherung, Zollpflichten und den Gefahrübergang – dreistellige Kürzel wie EXW, FCA, DAP, DDP
  • Aktuelle Fassung: Incoterms 2020, mit elf Klauseln in zwei Gruppen
  • Regeln NICHT: Eigentumsübergang, Kaufpreis, Zahlung und anwendbares Recht
  • Im ERP hinterlegt als Lieferbedingung im Kunden-, Lieferanten- und Auftragsstamm – Basis für Fracht, Zoll und Dokumente

Wie Incoterms funktionieren

Jede Incoterm-Klausel verteilt die Pflichten entlang der Transportkette zwischen Verkäufer und Käufer und legt zwei kritische Punkte fest: den Kostenübergang (bis wohin trägt der Verkäufer die Kosten) und den Gefahrübergang (ab wann trägt der Käufer das Risiko von Verlust und Beschädigung). Beide Punkte können, müssen aber nicht zusammenfallen. Die Bandbreite reicht von einer minimalen Verkäuferpflicht bis zur nahezu vollständigen Übernahme aller Aufgaben durch den Verkäufer.

Am einen Ende steht EXW (Ex Works / Ab Werk): Der Verkäufer stellt die Ware lediglich auf seinem Gelände bereit, alles Weitere – Verladung, Transport, Export- und Importabwicklung, Zoll – organisiert und bezahlt der Käufer. Am anderen Ende steht DDP (Delivered Duty Paid): Hier liefert der Verkäufer die Ware verzollt bis zum benannten Bestimmungsort und trägt sämtliche Kosten und Risiken einschließlich Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer. Dazwischen liegen Klauseln wie FCA (Free Carrier), bei der die Gefahr mit Übergabe an den ersten Frachtführer übergeht, oder DAP (Delivered at Place), bei der der Verkäufer bis zum Bestimmungsort liefert, die Einfuhrverzollung aber beim Käufer bleibt.

Die elf Klauseln der Incoterms 2020 in zwei Gruppen

Die Incoterms 2020 umfassen elf Klauseln, aufgeteilt in zwei Gruppen. Sieben gelten für jede Transportart (auch multimodal): EXW, FCA, CPT (Carriage Paid To), CIP (Carriage and Insurance Paid To), DAP, DPU (Delivered at Place Unloaded) und DDP. Vier Klauseln gelten ausschließlich für See- und Binnenschiffstransport: FAS (Free Alongside Ship), FOB (Free On Board), CFR (Cost and Freight) und CIF (Cost, Insurance and Freight). Eine zentrale Neuerung gegenüber 2010: DAT (Delivered at Terminal) wurde in DPU umbenannt und erweitert, sodass die Ware an jedem benannten Ort entladen geliefert wird – nicht nur an einem Terminal. Für die Praxis gilt: Container gehören zu FCA, CPT oder CIP, nicht zu FOB oder CIF, auch wenn Letztere aus Gewohnheit oft falsch verwendet werden.

Warum Incoterms wichtig sind

Ohne eine gemeinsame Sprache für Lieferbedingungen entstehen im internationalen Handel schnell teure Missverständnisse: Wer zahlt die Seefracht, wer die Versicherung, wer haftet, wenn ein Container im Sturm über Bord geht, und wer wickelt die Importverzollung ab? Incoterms beantworten diese Fragen mit drei Buchstaben eindeutig und rechtssicher – über Sprach-, Rechts- und Ländergrenzen hinweg. Das reduziert Streitpotenzial, beschleunigt Vertragsverhandlungen und macht Angebote vergleichbar, weil klar ist, welche Kostenbestandteile im Preis stecken.

Für die Kalkulation ist die gewählte Klausel unmittelbar preiswirksam. Ein EXW-Preis ist ein reiner Warenpreis ab Werk; ein DDP-Preis enthält Transport, Versicherung, Ausfuhr- und Einfuhrzoll bis zur Haustür des Käufers. Wer beim Einkauf oder Vertrieb Klauseln verwechselt, kalkuliert falsch – etwa weil unerwartet Frachtkosten oder Einfuhrabgaben anfallen. Auch versicherungs- und haftungsrechtlich ist der Gefahrübergang entscheidend: Geht die Ware nach dem Gefahrübergang verloren, bleibt der Käufer zur Zahlung verpflichtet, obwohl er nichts erhalten hat. Die richtige Klausel schützt daher beide Seiten und sollte bewusst und passend zur Transportart gewählt werden.

Incoterms im ERP-System

Im ERP-System sind Incoterms als Lieferbedingung ein fester Bestandteil der Stammdaten. Sie lassen sich pro Kunde und pro Lieferant hinterlegen, sodass beim Anlegen eines Auftrags oder einer Bestellung die vereinbarte Klausel samt benanntem Ort automatisch vorbelegt wird. In der Auftragsabwicklung steuert die Incoterm-Klausel anschließend die Frachtkostenberechnung, die Zuordnung von Transport- und Versicherungspositionen und die Auswahl der passenden Versandart. So ist bereits beim Angebot sichtbar, ob Frachtkosten im Preis enthalten sind oder gesondert berechnet werden.

Besonders relevant sind Incoterms für Zoll- und Außenhandelsprozesse. Die Klausel bestimmt, wer die Export- und Importabwicklung verantwortet, und fließt in die Belegerstellung ein: Handelsrechnung, Lieferschein, Ausfuhrbegleitdokument und Packliste weisen die vereinbarte Klausel aus. Für die Zollwertermittlung ist sie ebenfalls maßgeblich, weil sich der anzumeldende Wert je nach Klausel um Fracht- und Versicherungsanteile unterscheiden kann. ERP-Systeme mit Außenhandelsmodul oder angebundener Zoll-Software übernehmen die Incoterm-Angabe direkt in die elektronische Zollanmeldung (in der EU über ATLAS) und in die Intrastat-Meldung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs.

Stammdaten, Belege und Sendungsverfolgung

Damit Incoterms im ERP sauber wirken, muss die Klausel eindeutig als Feld gepflegt sein – idealerweise über eine Auswahlliste mit den elf gültigen Kürzeln plus Pflichtangabe des benannten Orts. Nur so lassen sich Fracht- und Zollpositionen automatisiert und fehlerfrei zuordnen. Aus der Lieferbedingung leiten sich auch die Verantwortlichkeiten für die Sendungsverfolgung ab: Trägt der Verkäufer bis zum Bestimmungsort das Risiko (etwa bei DAP oder DDP), muss er den Transport aktiv überwachen; bei EXW oder FCA endet seine Verantwortung deutlich früher. Ein konsistent gepflegtes Incoterm-Feld ist damit die Grundlage für korrekte Preise, Dokumente, Zollmeldungen und eine klare Haftungszuordnung.

Abgrenzung: Incoterms vs. Zahlungs- und Eigentumsbedingungen

Incoterms werden im Alltag häufig mit anderen Vertragsbestandteilen verwechselt. Ein verbreiteter Irrtum ist, sie regelten den Eigentumsübergang – das tun sie ausdrücklich nicht. Wann das Eigentum an der Ware übergeht (etwa unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung), richtet sich nach dem vereinbarten Kaufvertrag und dem anwendbaren nationalen Recht, nicht nach der Incoterm-Klausel. Incoterms regeln allein Kosten, Gefahr und logistische Pflichten.

Ebenso wenig treffen Incoterms Aussagen über Zahlungsbedingungen, Zahlungsziele oder Zahlungssicherungen wie das Akkreditiv. Die Lieferbedingung (Incoterm) und die Zahlungsbedingung sind zwei getrennte Dimensionen eines Vertrags: Die eine beschreibt die Warenlogistik, die andere den Geldfluss. Auch die umsatzsteuerliche Behandlung folgt eigenen Regeln – zwar gibt die Klausel Hinweise, wer Einfuhrumsatzsteuer schuldet, doch die steuerliche Beurteilung von Ausfuhr- und innergemeinschaftlichen Lieferungen richtet sich nach dem Steuerrecht, nicht nach dem Incoterm. Ein Vertrag sollte Lieferbedingung, Zahlungsbedingung und Eigentumsvorbehalt daher stets separat und explizit ausweisen.

DACH-Besonderheiten und Praxis

Im deutschsprachigen Raum werden Incoterms sowohl im grenzüberschreitenden als auch im rein nationalen Geschäft genutzt, obwohl sie ursprünglich für den internationalen Handel entwickelt wurden. Für Lieferungen innerhalb Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz treten die Zoll-Klauseln in den Hintergrund, während der Gefahrübergang weiterhin relevant bleibt. Zu beachten ist das Verhältnis zum jeweiligen nationalen Recht: In Deutschland gelten ergänzend die Regeln des HGB und des BGB; wo eine Incoterm-Klausel eine Frage nicht abschließend regelt, greift das vereinbarte Recht.

Ein Sonderfall ist die Schweiz als Nicht-EU-Land: Lieferungen zwischen der EU und der Schweiz sind stets Ausfuhren beziehungsweise Einfuhren mit voller Zollabwicklung, weshalb die Wahl zwischen etwa DAP (Einfuhrverzollung beim Käufer) und DDP (Verkäufer verzollt) hier besonders sorgfältig getroffen werden sollte. Praktischer Rat für die Praxis: DDP bedeutet für den Verkäufer, sich im Bestimmungsland steuerlich und zollrechtlich registrieren und die Einfuhrumsatzsteuer tragen zu müssen – ein oft unterschätzter Aufwand. Umgekehrt ist EXW für den Käufer riskant, weil er auch die Exportabwicklung im Land des Verkäufers verantwortet. Für die meisten Warenlieferungen empfiehlt die ICC daher FCA statt EXW und DAP statt DDP als ausgewogenere Standardklauseln.

Praxisbeispiel

Beispiel: Mittelständler exportiert Maschinenteile mit Incoterm FCA

Ein deutscher Zulieferer verkauft Maschinenteile an einen Kunden in Polen. Im Angebot vereinbaren beide „FCA Stuttgart, Incoterms 2020". Das bedeutet: Der Verkäufer übergibt die exportverzollte Ware an den vom Käufer benannten Frachtführer in Stuttgart. Ab diesem Moment trägt der Käufer die Gefahr und die weiteren Transportkosten bis Polen; die Einfuhrabwicklung übernimmt ebenfalls der Käufer.

Im ERP ist die Klausel FCA als Lieferbedingung im Kundenstamm hinterlegt und wird beim Auftrag automatisch übernommen. Das System berechnet keine Frachtkosten in den Verkaufspreis, druckt „FCA Stuttgart, Incoterms 2020" auf Handelsrechnung und Lieferschein und übergibt die Klausel an die ATLAS-Ausfuhranmeldung sowie die Intrastat-Meldung. Weil der Gefahrübergang mit der Übergabe an den Frachtführer klar dokumentiert ist, weiß jede Seite genau, wer ab wann für die Ware haftet – ein späterer Transportschaden ist eindeutig dem Käufer zuzuordnen.

Häufige Fragen

Bei DAP (Delivered at Place) liefert der Verkäufer die Ware bis zum benannten Bestimmungsort, die Einfuhrverzollung und die Einfuhrabgaben bleiben aber beim Käufer. Bei DDP (Delivered Duty Paid) übernimmt der Verkäufer zusätzlich die Einfuhrverzollung und trägt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. DDP ist damit die weitreichendste Verkäuferpflicht und setzt oft eine steuerliche Registrierung im Bestimmungsland voraus.
Nein. Incoterms regeln nur Transportkosten, Versicherung, Zollpflichten und den Gefahrübergang – also wer ab wann das Risiko von Verlust und Beschädigung trägt. Der Eigentumsübergang (etwa unter Eigentumsvorbehalt bis zur Zahlung) richtet sich nach dem Kaufvertrag und dem anwendbaren nationalen Recht und muss separat vereinbart werden.
Aktuell gilt die Fassung Incoterms 2020 der Internationalen Handelskammer (ICC). Ältere Versionen wie Incoterms 2010 bleiben jedoch anwendbar, wenn die Vertragsparteien sie ausdrücklich benennen. Deshalb sollte im Vertrag immer die Regelversion mit angegeben werden, zum Beispiel „CPT Wien, Incoterms 2020".
Als Lieferbedingung in den Stammdaten: Die Klausel wird pro Kunde und Lieferant gepflegt und beim Auftrag automatisch vorbelegt. Sie steuert die Frachtkostenberechnung, erscheint auf Rechnung und Lieferschein und fließt in Zollanmeldung (in der EU über ATLAS) und Intrastat-Meldung ein. Wichtig ist ein eindeutiges Feld mit Auswahlliste und Pflichtangabe des benannten Orts.

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