Teillieferung
Eine Teillieferung ist die Auslieferung nur eines Teils der bestellten Menge eines Kundenauftrags; die restlichen Positionen oder Mengen werden zu einem späteren Zeitpunkt als Nachlieferung geliefert.
Eine Teillieferung ist die Auslieferung nur eines Teils eines Kundenauftrags, während die übrigen Positionen oder Restmengen zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Statt den gesamten Auftrag zurückzuhalten, bis jeder Artikel verfügbar ist, verlässt der sofort lieferbare Teil das Lager umgehend – der Rest wird als offene Position vermerkt und nachgeliefert.
Teillieferungen entstehen typischerweise dann, wenn ein Auftrag mehrere Artikel enthält, von denen nicht alle gleichzeitig auf Lager sind, oder wenn eine große Bestellmenge in mehreren Tranchen ausgeliefert wird. Im ERP-System wird der ursprüngliche Auftrag dabei nicht abgeschlossen, sondern bleibt mit einer Restmenge offen, bis alle Positionen vollständig geliefert sind.
Auf einen Blick
- Nur ein Teil der Auftragsmenge wird geliefert, der Rest folgt später.
- Der Kundenauftrag bleibt mit offener Restmenge bestehen.
- Jede Teillieferung erzeugt einen eigenen Lieferschein und Warenausgang.
- Ermöglicht schnellere Lieferfähigkeit trotz Teil-Nichtverfügbarkeit.
- Rechtlich nur mit Zustimmung des Kunden bzw. laut Vereinbarung zulässig.
Wie eine Teillieferung funktioniert
Ausgangspunkt ist ein Kundenauftrag mit einer oder mehreren Positionen. Kann der Auftrag nicht vollständig bedient werden – etwa weil ein Artikel nicht in ausreichender Menge auf Lager ist –, entscheidet der Verkäufer, den verfügbaren Teil vorab auszuliefern. Für die tatsächlich versendete Menge wird ein Lieferschein erstellt und der Warenausgang gebucht; der Bestand reduziert sich entsprechend. Die noch nicht gelieferte Menge verbleibt als offener Rest am Auftrag.
Sobald die fehlenden Artikel verfügbar sind – nach Wareneingang aus einer Beschaffung oder Produktion –, wird die nächste Tranche kommissioniert und als weitere Teillieferung oder als abschließende Restlieferung versendet. Erst wenn die Summe aller Teillieferungen der Auftragsmenge entspricht, gilt der Auftrag als vollständig erfüllt.
Lieferschein und Warenausgang je Tranche
Jede physische Auslieferung wird durch einen eigenen Lieferschein dokumentiert, der genau die in dieser Tranche enthaltenen Artikel und Mengen ausweist. Der zugehörige Warenausgang bucht den Bestand ab und schafft die Grundlage für Versand und spätere Rechnungsstellung. Mehrere Lieferscheine zu einem Auftrag sind der Normalfall bei Teillieferungen.
Rechnung: pro Lieferung oder gesammelt
Für die Fakturierung gibt es zwei Wege: Entweder wird jede Teillieferung sofort einzeln in Rechnung gestellt, oder alle Teillieferungen eines Auftrags werden am Ende zu einer Sammelrechnung zusammengefasst. Welcher Weg gewählt wird, hängt von der Vereinbarung mit dem Kunden und den Prozessen im Unternehmen ab.
Warum Teillieferungen wichtig sind
Teillieferungen erhöhen die Lieferfähigkeit und verkürzen die wahrgenommene Lieferzeit: Der Kunde erhält den verfügbaren Teil sofort, statt auf die gesamte Bestellung warten zu müssen. Gerade im B2B-Geschäft, wo Kunden einzelne Artikel dringend für die eigene Produktion oder den Weiterverkauf benötigen, ist das ein spürbarer Servicevorteil und stärkt die Kundenbindung.
Betriebswirtschaftlich verkürzen Teillieferungen die Kapitalbindung und beschleunigen den Cashflow, weil bereits gelieferte Ware zeitnah fakturiert und bezahlt werden kann. Gleichzeitig glätten sie Kommissionier- und Versandspitzen und entlasten das Lager bei knappen Beständen. Der Preis dafür sind höhere Prozesskosten: Mehrfachversand, zusätzliche Verpackung und ein höherer administrativer Aufwand pro Auftrag.
Ob eine Teillieferung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt deshalb von der Abwägung zwischen Servicegewinn und Zusatzkosten ab. Bei hochwertigen oder dringend benötigten Artikeln überwiegt der Servicevorteil; bei geringwertigen Kleinteilen kann es günstiger sein, den Auftrag zu bündeln und komplett zu liefern. Viele Unternehmen definieren dafür feste Schwellen, etwa Mindestwerte oder Mindestmengen je Sendung.
Teillieferung im ERP-System
Ein ERP-System steuert Teillieferungen automatisiert über den offenen Auftragsbestand. Es führt zu jeder Auftragsposition die bestellte, die bereits gelieferte und die noch offene Menge und weist automatisch die verfügbare Menge zur Auslieferung zu. Über die Verfügbarkeitsprüfung (Available-to-Promise) erkennt das System, welcher Teil sofort lieferbar ist, und schlägt eine Teillieferung vor.
Aus dem Auftrag lassen sich beliebig viele Lieferscheine mit jeweils reduzierten Mengen generieren; das System schreibt die Restmenge automatisch fort und verhindert Überlieferungen. So bleibt die Auftragsabwicklung nachvollziehbar, und Reporting sowie Mahnwesen greifen auf denselben konsistenten Datenstand zu.
Steuerung über Auftragsparameter
In vielen Systemen lässt sich je Kunde, Auftrag oder Position festlegen, ob Teillieferungen überhaupt erlaubt sind. Ein Kunde kann etwa auf Komplettlieferung bestehen – dann hält das ERP den Auftrag zurück, bis alle Positionen verfügbar sind. Umgekehrt können Regeln zur Mindestliefermenge verhindern, dass unwirtschaftlich kleine Tranchen versendet werden. Systeme wie xentral, weclapp oder JTL bilden solche Regeln als Standard ab.
Abgrenzung: Teillieferung vs. verwandte Begriffe
Die Teillieferung betrifft die physische Warenauslieferung, nicht die Fakturierung. Eine Teilrechnung oder Abschlagsrechnung dagegen stellt einen Teilbetrag in Rechnung, unabhängig davon, wie viel Ware bereits geliefert wurde – beides kann, muss aber nicht zusammenfallen.
Von der Nachlieferung unterscheidet sich die Teillieferung durch die Perspektive: Die Nachlieferung ist die spätere Tranche, mit der eine zuvor offen gebliebene Restmenge geliefert wird – also die logische Fortsetzung einer Teillieferung. Der Gegenbegriff ist die Komplettlieferung, bei der ein Auftrag in einem einzigen Warenausgang vollständig erfüllt wird. Nicht zu verwechseln ist all das mit der Retoure, bei der bereits gelieferte Ware zurückgeht.
Rechtliche Aspekte im DACH-Raum
In Deutschland ist der Gläubiger nach § 266 BGB grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Teilleistung anzunehmen. Ein Verkäufer darf also nicht ohne Weiteres teilliefern, wenn der Kunde eine vollständige Lieferung erwarten kann. Zulässig wird die Teillieferung durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung – etwa über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen Teillieferungen als zumutbar vereinbart werden. Im B2B-Handel ist dies weit verbreitet und meist unkritisch, im B2C-Bereich sind AGB-Klauseln enger auszulegen.
Praktisch relevant sind zudem Versandkosten und Fristen: Wer teilliefert, sollte klar regeln, dass dem Kunden aus mehreren Sendungen keine zusätzlichen Versandkosten entstehen, und die Lieferfristen der Restmenge transparent kommunizieren. Für die Umsatzsteuer entsteht die Steuer grundsätzlich mit der jeweiligen Lieferung, sodass eine korrekte Zuordnung von Lieferschein und Rechnung je Tranche wichtig ist.
Praxisbeispiel
Praxisbeispiel: Teillieferung im B2B-Großhandel
Ein technischer Großhändler erhält von einem Industriekunden einen Auftrag über 50 Elektromotoren und 200 Kabelsätze. Die Kabelsätze sind vollständig auf Lager, von den Motoren jedoch nur 30 Stück. Der Kunde benötigt die verfügbaren Teile dringend für eine laufende Montage.
Der Händler liefert die 200 Kabelsätze und 30 Motoren sofort als Teillieferung aus – dokumentiert über einen Lieferschein und den gebuchten Warenausgang. Die 20 fehlenden Motoren bleiben als offene Restmenge im Auftrag. Zwei Wochen später, nach Wareneingang beim Lieferanten, geht die Nachlieferung mit den restlichen 20 Motoren raus. Erst danach erstellt das ERP eine Sammelrechnung über den Gesamtauftrag, und der Kundenauftrag wird geschlossen.
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